Schnell ist man bei der Nutzung der praktischen Online Speicher und Synchronisierungsdienste wie z.B. iCloud, DropBox oder Evernote bei der geschäftlichen Nutzung in der rechtlichen Grauzone oder schon darüber hinaus.

Der von vielen Anwendern auch im geschäftlichen Umfeld genutzte Apple Dienst „iCloud“ darf laut Apples Nutzungsbedingungen nur Privat genutzt werden. Eine geschäftliche Nutzung ist also wahrscheinlich rechtswidrig.

Unabhängig davon ist wohl prinzipiell die Nutzung von iCloud nicht mit der DSGVO zu vereinbaren, da Apple in seinen Datenschutzklauseln der DSGVO nicht in allen Teilen entspricht. Erschwerend kommt noch dazu, das die iCloud Dienste selber auf Amazon Server gehostet werden.

 

Dieser Umstand hat natürlich weitere Konsequenzen: Viele nützliche Tools wie z.B. Goodnotes, Apple Adress Buch, Mail, Apple Foto etc. synchronisieren sich über die iCloud. Dieses ist unter den oben genannten Umständen im geschäftlichen Umfeld nicht empfehlenswert!

 

Das ist gerade auch für Sie als Sachverständiger ein Umstand, der Sie angreifbar macht!

Handlungsempfehlung: Nutzen Sie unbedingt Anbieter, die ihre Serverstandorte in der EU haben. Wegen der Ungültigkeit des Privacy Shield Abkommens zwischen der EU und den USA ist es weiterhin empfehlenswert, nur europäische Anbieter von online Speicherdiensten auszuwählen, da diese Direktiven aus nicht EU-Staaten nicht beachten müssen.

 

Nochmal die dringende Empfehlung: Machen Sie sich in Ihrem Berufsfeld nicht angreifbar und beachten unbedingt die DSGVO, auch wenn das den Wegfall von lieb gewordenen Tools bedeutet. Bei Fragen wenden  Sie sich gerne an uns.

 

HINWEIS: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Anwalt!